Anteile schenken
Anteile neu erwerben und verschenken
So geht'sJe nachdem, ob die zu beschenkende Person bereits Mitglied in unserem Förderkreis ist oder nicht, ist die Vorgehensweise etwas... Weiterlesen
Je nachdem, ob die zu beschenkende Person bereits Mitglied in unserem Förderkreis ist oder nicht, ist die Vorgehensweise etwas unterschiedlich.
Geschenke an Nicht-Förderkreis-Mitglieder (möglich bis zum 31.05.2022):
- Teilen Sie der Geschäftsstelle des Förderkreises auf unserem Schenkungsformular den Namen der Person mit, die Sie beschenken möchten, und den gewünschten Geldanlagebetrag. Auf Wunsch erstellen wir Ihnen nach Eingang des gewünschten Betrages kostenlos einen Geschenkgutschein. Diesen können Sie dann zusammen mit den Beitrittsunterlagen als Geschenk überreichen.
- Überweisen Sie bitte den gewünschten Betrag (mindestens 200 Euro = 1 Anteil) zugunsten des neuen Mitglieds auf unser Treuhandkonto und geben dabei bitte im Betreff "Kauf Anteile + Name des/der Beschenkten" an:
Kontoinhaber: Oikocredit Förderkreis Norddeutschland e.V.
Kreditinstitut: Evangelische Bank
IBAN: DE07 5206 0410 0106 4098 49
BIC: GENODEF1EK1
Geschenke an Förderkreis-Mitglieder:
- Mitglieder des Förderkreises Norddeutschland können noch bis zum 31. Juli 2022 beschenkt werden.
- Sie können die gewünschte Summe direkt auf unser oben genanntes Treuhandkonto überweisen.
- Bitte geben Sie dabei im Verwendungszweck den Namen und die Investmentnummer der beschenkten Person an.
- Auf Wunsch stellen wir Ihnen anschließend für diese Anteile eine Geschenkurkunde aus.
Eigene Anteile übertragen
So geht'sDie Übertragung bzw. einfache Schenkung von eigenen Oikocredit-Anteilen ist jederzeit möglich. Ist der oder die Beschenkte bislang... Weiterlesen
Die Übertragung bzw. einfache Schenkung von eigenen Oikocredit-Anteilen ist jederzeit möglich. Ist der oder die Beschenkte bislang nicht Mitglied in unserem Förderkreis, kann die Person noch bis zum 31.05.2022 beitreten und die Anteile können übertragen werden. Mit dem neuen Beteiligungsmodell, das wir Ihnen voraussichtlich zum Ende des Jahres anbieten können, können Sie wieder Oikocredit-Anteile übertragen.
Für weitere Formen der Schenkung (schriftlicher Schenkungsvertrag sowie sogenannter Vertrag zugunsten Dritter auf den Todesfall) empfehlen wir Ihnen juristische Beratung. Bitte beachten Sie, dass Schenkungen der Schenkungssteuer unterliegen, wenn die gesetzlichen Freibeträge überschritten werden. Wir empfehlen Ihnen, dazu Rücksprache mit Ihrem Steuerberater oder Ihrer Steuerberaterin zu halten.