Oikocredit hat Sie überzeugt. Sie haben Oikocredit-Anteile erworben. Und vielleicht ist es Ihnen deshalb ein Anliegen, dass diese Idee einer weltweiten Solidarität an kommende Generationen weitergegeben und Oikocredit so langfristig unterstützt wird. Dazu gibt es drei gute Möglichkeiten: Schenken, stiften und vererben.
Chancen schenken

Schenken
Sie können Anteile an Kinder, Enkelkinder oder andere Ihnen wichtige Menschen verschenken. Dafür können Sie neu Anteile auf deren Namen zeichnen oder Anteile aus Ihrem Bestand an diese übertragen. Die Beschenkten müssen Mitglied im Förderkreis sein oder werden. Aufgrund neuer gesetzlicher Regelungen zum Anlegerschutz können wir nur noch bis zum 31. Mai 2022 neue Anlagekonten eröffnen. Mit dem neuen Beteiligungsmodell, das wir Ihnen voraussichtlich bis zum Ende dieses Jahres anbieten können, können Sie wieder Oikocredit-Anteile verschenken. An Mitglieder unseres Förderkreises können Oikocredit-Anteile bis zum 31. Juli 2022 verschenkt werden. Die Möglichkeit zur Übertragung von Anteilen an Mitglieder des Förderkreises bleibt bestehen.
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Stiften
Wenn Sie Teile Ihrer Gelder bei Oikocredit nicht mehr benötigen, dann können Sie von Ihnen gehaltene Anteile auch an die Oikocredit Stiftung übertragen. Dies können Sie durch Zustiftung, Spende oder Testamentsverfügung tun. Auf diese Weise unterstützen Sie Oikocredit dauerhaft.
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Vererben
Im Testament regeln Sie, was mit Ihrem Vermögen geschehen soll. Sie werden Kinder, Enkel und Ihnen wichtige Menschen bedenken. Vielleicht möchten Sie, dass Ihre Oikocredit-Anteile auch nach Ihrem Tod weiter zur Verfügung stehen. Dann können Sie das per Testament verfügen und Ihre treuhänderische Beteiligung an Oikocredit auf diese Weise vererben.
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