Was sind Förderkreise?

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Warum gibt es Förderkreise (FK)?

Die sieben deutschen Förderkreise setzen sich für weltweite Solidarität und soziale Gerechtigkeit ein. Sie leisten entwicklungspolitische Bildungsarbeit und bieten die Möglichkeit, sich ehrenamtlich zu engagieren.

Anteile vererben

Wer sich zu Lebzeiten um seinen Nachlass kümmert, kann nach seinen Wünschen regeln, was mit dem eigenen Vermögen geschieht und den Erben zusätzliche Belastungen in schweren Zeiten ersparen. Mit dem Vererben Ihrer Oikocredit-Anteile geben Sie nicht nur einen Geldwert weiter, sondern auch die Werte von Oikocredit.

Aufgrund neuer gesetzlicher Regelungen zum Anlegerschutz können wir Neumitglieder nur noch bis zum 31.05.2022 in den Förderkreis aufnehmen.

Solidarität weitergeben

Grundsätzlich gilt: Sie können Ihre treuhänderische Beteiligung an Oikocredit vererben. Es greift die gesetzliche Erbfolge oder Sie können die Weitergabe über ein Testament (oder Erbvertrag) gestalten – zum Beispiel zu Gunsten Ihnen nahe stehender Personen oder der Oikocredit Stiftung Deutschland.

Für die Gestaltung testamentarischer Regelungen empfehlen wir Ihnen die Begleitung durch einen Notar oder eine Notarin. Wie auch Ihr Geld bei Oikocredit weiter wirken kann, darüber informieren wir Sie gerne ausführlich in einem persönlichen Gespräch.

Die Erben legen bei Ihrem Oikocredit Förderkreis die erforderlichen Erbnachweise vor. Sollten sich die Erben oder weitere testamentarisch Begünstigte für eine Weiterführung der treuhänderischen Beteiligung entscheiden, ist dafür die Mitgliedschaft in einem Förderkreis erforderlich. Bitte beachten Sie, dass es sich bei einer zu Lebzeiten erteilten Vollmacht, anders als im Falle
einer Schenkung oder eines Testaments, nicht um eine Eigentumsübertragung handelt und diese daher noch nicht Ihren Nachlass regelt.

Kontakt

Oikocredit Förderkreis Norddeutschland e.V.
Georgsplatz 1
20099 Hamburg
workT: +49 40 9436 2800

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