Solidarität weitergeben
Grundsätzlich gilt: Sie können Ihre treuhänderische Beteiligung an Oikocredit vererben. Es greift die gesetzliche Erbfolge oder Sie können die Weitergabe über ein Testament (oder Erbvertrag) gestalten – zum Beispiel zu Gunsten Ihnen nahe stehender Personen oder der Oikocredit Stiftung Deutschland.
Für die Gestaltung testamentarischer Regelungen empfehlen wir Ihnen die Begleitung durch einen Notar oder eine Notarin. Wie auch Ihr Geld bei Oikocredit weiter wirken kann, darüber informieren wir Sie gerne ausführlich in einem persönlichen Gespräch.
Die Erben legen bei Ihrem Oikocredit Förderkreis die erforderlichen Erbnachweise vor. Sollten sich die Erben oder weitere testamentarisch Begünstigte für eine Weiterführung der treuhänderischen Beteiligung entscheiden, ist dafür die Mitgliedschaft in einem Förderkreis erforderlich. Bitte beachten Sie, dass es sich bei einer zu Lebzeiten erteilten Vollmacht, anders als im Falle
einer Schenkung oder eines Testaments, nicht um eine Eigentumsübertragung handelt und diese daher noch nicht Ihren Nachlass regelt.